Lässt sich ChatGPT in die eigene Website einbetten?
Nein. OpenAI beantwortet die Frage in seinem Hilfecenter selbst: Custom GPTs, also für einen bestimmten Zweck eingerichtete Versionen von ChatGPT, sind für den Einsatz in ChatGPT gemacht und ausdrücklich kein Weg, ChatGPT in eine externe Website oder Anwendung einzubetten. Wer einen Assistenten in ein eigenes Produkt einbauen will, den verweist OpenAI auf seine API.
Dasselbe Hilfecenter nennt drei weitere Punkte, die zusätzlich dagegen sprechen:
- Besucher müssen bei ChatGPT angemeldet sein, um mit einem GPT ein Gespräch zu beginnen, und wer den GPT gebaut hat, sieht diese Gespräche nicht.
- Private ChatGPT-Konten (Free, Go, Plus und Pro) können keine neuen GPTs mehr erstellen oder veröffentlichen.
- Custom GPTs werden eingestellt. OpenAI hat das Ende für den 11. Dezember 2026 angesetzt und schreibt, dass die Umstellung alle ChatGPT-Tarife betrifft; Enterprise-Workspaces mit genehmigtem Aufschub folgen am 11. Februar 2027. Danach sind ein GPT und seine Seite nicht mehr erreichbar.
Hinweis. Alle Angaben zu OpenAI in diesem Artikel stammen von OpenAIs eigenen Seiten, gelesen am 25. Oktober 2026. Beide Hilfeartikel waren in den Tagen davor aktualisiert worden. OpenAIs Seite zu GPTs nennt das Datum für Enterprise-Workspaces und erwartet, dass die übrigen Tarife folgen; laut OpenAI gilt der Hinweis in Ihrem Konto, falls er ein anderes Datum nennt.
Was mit „ChatGPT auf der Website“ meist gemeint ist, gibt es trotzdem: ein Chatfenster auf Ihrer eigenen Website, das Besuchern aus Ihren eigenen Seiten antwortet, während ein Modell von OpenAI oder einem anderen Hersteller die Antworten formuliert. Dorthin führen vier Wege.
Vier Wege zu einem Chatbot mit OpenAI-Modell
| Weg | Aufwand | Wohin eine Nachricht geht | Ihre DSGVO-Arbeit | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|---|---|
| 1. Eine Chatbot-Plattform, die aus Ihren Inhalten antwortet | Gering: Seiten hinzufügen, Skript-Tag einfügen | Zur Plattform und zu den Unterauftragsverarbeitern, die sie nennt, oft ein Modellanbieter | AVV mit der Plattform; deren Liste der Unterauftragsverarbeiter mit Ländern | Was sie speichert, wie lange, und ob sie mit Ihren Daten trainiert |
| 2. Eine eigene Lösung auf OpenAIs API | Hoch: Entwickler, Server, Suche in Ihren Inhalten, Protokolle, Löschung | Von Ihrem Server zu OpenAI, ohne Vorgabe zum Verarbeitungsort, es sei denn, Sie sind für EU-Datenresidenz freigeschaltet | AVV mit OpenAI, Aufbewahrungseinstellungen, Übermittlungsgarantie, KI-Hinweis, Löschprozess | OpenAIs Speichervorgaben (nächster Abschnitt), Ihr API-Schlüssel, Antworten, die sich von Ihren Inhalten lösen |
| 3. Ein Plugin, das die API mit Ihrem Schlüssel anspricht | Gering bis mittel | Zu OpenAI unter Ihrem Konto, dazu dorthin, wo das Plugin die Chats ablegt | Wie bei Weg 2, dazu ein AVV mit dem Plugin-Hersteller, wenn dessen Server die Chats sehen | Ob es OpenAI von Ihrem Server oder aus dem Browser des Besuchers aufruft, wo es Chats speichert, ob es noch gepflegt wird |
| 4. Ein Link zu einem Custom GPT | Sehr gering | Zu ChatGPT, unter dem eigenen Konto des Besuchers | Wenig: Für die ChatGPT-Nutzung des Besuchers ist OpenAI Verantwortlicher | Besucher brauchen ein Konto, Sie sehen nichts, und Custom GPTs sollen am 11. Dezember 2026 eingestellt werden |
Schreibt in Ihrem Team niemand Code, bleiben realistisch die Wege 1 und 3. Gibt es jemanden, bietet Weg 2 volle Kontrolle und sämtliche Pflichten, die dazugehören. Dorthin gehört auch ChatKit, OpenAIs eigene einbettbare Chat-Oberfläche: Sie braucht eine Sitzung, die Ihr Server anlegt, und laut OpenAIs Dokumentation soll Agent Builder, die gehostete Option hinter einer der beiden Varianten, am 30. November 2026 abgeschaltet werden. Weg 4 ist der einzige, bei dem die Gespräche nicht in Ihrer Verantwortung liegen, und der einzige mit Ablaufdatum.
Was OpenAI selbst schreibt
Die folgenden Bedingungen entscheiden über den Großteil Ihrer DSGVO-Arbeit bei den Wegen 2 und 3, und es lohnt sich, sie zu kennen, wenn eine Plattform sagt, sie laufe mit OpenAI.
| Frage | Was in OpenAIs Unterlagen steht |
|---|---|
| Rolle | Auftragsverarbeiter in Ihrem Auftrag, nach OpenAIs Data Processing Addendum, gültig seit dem 1. Januar 2026. Für Unternehmen im EWR oder in der Schweiz ist der Vertragspartner OpenAI Ireland Ltd. |
| Abschluss | Laut Addendum ist es Bestandteil von OpenAIs Services Agreement, das ein Kunde annimmt, indem er „I agree“ anklickt, ein Bestellformular annimmt oder die Dienste nutzt. Zusätzlich bietet OpenAI ein Formular zur Unterzeichnung an. |
| Training | An die API gesendete Daten werden seit dem 1. März 2023 nicht zum Training der Modelle genutzt, es sei denn, Sie stimmen ausdrücklich zu. |
| Standardspeicherung | Protokolle zur Missbrauchsüberwachung, die Prompts und Antworten enthalten können, werden bis zu 30 Tage aufbewahrt. |
| Speicherung, die man leicht übersieht | Die Responses API speichert Antwortdaten standardmäßig mindestens 30 Tage, ebenso wenn die Einstellung store aktiv ist. Conversations und ChatKit-Threads bleiben gespeichert, bis Sie sie löschen, und Zero Data Retention erfasst sie nicht. |
| Zero Data Retention | Für geeignete Endpunkte möglich, nach Freigabe durch OpenAI. |
| Übermittlungen | Übermittelt OpenAI Ireland Daten aus dem EWR an verbundene Unternehmen oder Dritte außerhalb, stützt es sich auf Standardvertragsklauseln oder einen Angemessenheitsbeschluss der Kommission (Ziffer 4.1). |
| Ihr Teil | Sie sind für Konfigurationsentscheidungen wie Aufbewahrungsfristen und Löschung verantwortlich (Ziffer 3.3). |
EU-Datenresidenz, genau betrachtet. OpenAI bietet sie für API-Projekte in der Region „Europe (EEA + Switzerland)“ an: Bei unterstützten Endpunkten und Modellen werden Ihre Inhalte in Europa gespeichert, und das Modell läuft auch dort. Das ist an Bedingungen geknüpft. Ob Sie berechtigt sind, klären Sie mit OpenAIs Vertrieb. Außerhalb der US-Region brauchen Sie eine Freigabe für Zero Data Retention oder Modified Abuse Monitoring und müssen ein Modified Retention Amendment unterzeichnen. Die Region wird beim Anlegen eines neuen Projekts festgelegt; die Verarbeitung in der Region lässt sich auch pro Anfrage wählen, unter denselben Voraussetzungen für Berechtigung und Aufbewahrung. Systemdaten wie Kontodaten, Nutzungsstatistiken und Abrechnung sind nicht erfasst. Und Modelle, die ab dem 5. März 2026 erschienen sind, kosten auf diesen Endpunkten 10 % mehr.
Was nicht in den Unterlagen steht. Weder das Addendum noch OpenAIs EU-Datenschutzerklärung erwähnen den Datenschutzrahmen EU-USA (Data Privacy Framework), und dessen offizielle Liste zeigte bei unserer Suche am 25. Oktober 2026 keinen Teilnehmer namens OpenAI. Der Angemessenheitsbeschluss der Kommission für die USA gilt nur für Organisationen auf dieser Liste. Nach OpenAIs eigenen Unterlagen bleibt für Ihre Datenschutzerklärung also die Garantie der Standardvertragsklauseln. Ob ein Chatbot überhaupt EU-Hosting braucht, ist eine eigene Frage, die unsere Checkliste zum EU-Hosting durchgeht.
Die DSGVO-Fragen bei jedem Weg
Zuständig ist für Unternehmen in aller Regel die Datenschutzaufsicht Ihres Bundeslandes und nicht der BfDI; er schreibt selbst, dass der nicht-öffentliche Bereich grundsätzlich von den Landesbehörden betreut wird. Gemeinsam äußern sich die Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern über die Datenschutzkonferenz (DSK). Ihre Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ vom 6. Mai 2024 spricht die meisten Fragen unten an; Randnummern (Rn.) ohne weitere Angabe beziehen sich auf sie.
Sie sind Verantwortlicher. Sie entscheiden, wozu der Chat dient und was mit den Eingaben geschieht; damit sind Sie Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Eine Plattform oder OpenAI verarbeitet die Nachrichten in Ihrem Auftrag als Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8), und Art. 28 Abs. 3 verlangt dafür einen Vertrag. Die DSK sieht beim Einsatz der KI-Anwendung eines externen Anbieters häufig ein Auftragsverarbeitungsverhältnis, mit einer Vereinbarung nach Art. 28 Abs. 3 (Rn. 32). Nutzt eine Plattform OpenAI, ist OpenAI ihr Unterauftragsverarbeiter. Die Ausnahme ist Weg 4: Der Besucher nutzt OpenAIs eigenen Dienst, und OpenAIs EU-Datenschutzerklärung nennt OpenAI Ireland Limited als Verantwortlichen für Nutzer im EWR. Was in den Vertrag gehört, steht in unserer AVV-Checkliste.
Besucher tippen personenbezogene Daten ein. Ein Beispiel: „Hallo, hier ist Anna. Bestellung 10442 ist nie angekommen, und ich ziehe am Freitag um, können Sie nachsehen?“ Ein Name, eine Bestellung, die zu einer Adresse führt, ein Detail aus ihrem Leben. Die ChatGPT-Taskforce des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) schrieb über ChatGPT selbst, dass ein öffentlich zugänglicher Chatbot damit rechnen muss, dass Menschen früher oder später personenbezogene Daten eingeben, und dass eine Klausel, die Nutzer für ihre Eingaben verantwortlich macht, die Verantwortung nicht auf sie verlagert (Bericht vom 23. Mai 2024, Rn. 24 und 25). Nach unserer Lesart gilt das auch für den Chat auf Ihrer Website. Die DSK ergänzt, dass es regelmäßig nicht reicht, Namen und Anschriften aus einer Eingabe zu entfernen, weil sich der Personenbezug aus dem Zusammenhang ergeben kann (Rn. 49). Sagen Sie also im Chat, was nicht hineingehört, und planen Sie trotzdem so, als käme es doch.
Eine Rechtsgrundlage für jeden Zweck. Die DSK verlangt sie für jeden Verarbeitungsschritt, bei dem mit einer KI-Anwendung personenbezogene Daten verarbeitet werden (Rn. 9). Für einen Chat, der Fragen beantwortet, werden meist zwei Grundlagen erwogen: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, also Vertrag oder vorvertragliche Maßnahmen auf Anfrage des Besuchers, und lit. f, berechtigte Interessen nach einer Abwägung. Welche passt, hängt davon ab, was Ihr Chat tut; halten Sie die Wahl mit Begründung fest. Die Chats später für etwas anderes zu nutzen, etwa für Training oder Werbung, ist ein neuer Zweck, den Art. 5 Abs. 1 lit. b begrenzt. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 wird beim Einsatz von KI-Anwendungen nach Ansicht der DSK „vielfach“ nötig sein (Rn. 39); prüfen Sie das, besonders wenn Besucher über Gesundheit oder Geld schreiben werden.
Sagen Sie, wohin die Eingaben gehen. Art. 13 verlangt, dass Sie Betroffene bei der Erhebung informieren über Zwecke und Rechtsgrundlage (Abs. 1 lit. c), Empfänger (lit. e), Übermittlungen in Drittländer samt Garantie (lit. f) und die Speicherdauer (Abs. 2 lit. a). Die Informationen dazu brauchen Sie vom Anbieter, wie die DSK betont (Rn. 21). Für Weg 2 mit ausgeschalteter Einstellung store und OpenAIs standardmäßiger Missbrauchsüberwachung könnte der Chat-Absatz Ihrer Datenschutzerklärung so lauten. Es ist ein Beispiel, das Sie anpassen und prüfen lassen:
Auf unserer Website beantwortet ein Chat-Assistent Fragen mit einem KI-Modell von OpenAI. Ihre Eingaben verwenden wir, um Ihre Frage zu beantworten; Rechtsgrundlage ist [Ihre Rechtsgrundlage]. Dazu werden sie an OpenAI übermittelt, das sie in unserem Auftrag auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags verarbeitet und bis zu 30 Tage speichern kann, um Missbrauch zu erkennen. OpenAI kann die Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeiten; Grundlage sind die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission. Wir speichern die Gespräche [Ihre Speicherdauer] und löschen sie danach. Bitte geben Sie im Chat keine Gesundheits- oder Finanzdaten ein. Auskunft über Ihr Gespräch oder seine Löschung erhalten Sie über [Ihre Kontaktadresse].
Speichert OpenAI die Chats zusätzlich (store aktiv, Conversations oder ChatKit-Threads), muss der dritte Satz sagen, wie lange. Mit Zero Data Retention oder EU-Datenresidenz ändern Sie den dritten und vierten Satz. Eine vollständige Vorlage finden Sie in unserem Muster für die Chatbot-Datenschutzerklärung.
Richtigkeit ist eine Datenschutzpflicht. Nach Art. 5 Abs. 1 lit. d müssen personenbezogene Daten sachlich richtig sein. Die Taskforce hielt fest, dass Nutzer die Antworten von ChatGPT wahrscheinlich für zutreffend halten, auch Angaben über Personen, und dass ein Warnhinweis allein den Grundsatz der Richtigkeit nicht erfüllt (Rn. 30 und 31 des Berichts). OpenAI selbst rät in seiner Datenschutzerklärung, sich nicht auf die sachliche Richtigkeit der Ausgaben seiner Modelle zu verlassen. Ein Chat, der nur aus Ihren Seiten antwortet und sagt, wenn sie eine Frage nicht abdecken, verkleinert den Spielraum für erfundene Antworten. Er schließt ihn nicht, also testen Sie vor dem Start.
Der KI-Hinweis kommt mit dem Chat, nicht mit dem Modell
Art. 50 Abs. 1 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter, KI-Systeme, die mit Menschen interagieren, so zu gestalten, dass diese erfahren, dass sie es mit einer KI zu tun haben, es sei denn, das ist offensichtlich. Nach Abs. 5 muss das klar und eindeutig geschehen, spätestens bei der ersten Interaktion. Die Pflicht gilt seit dem 2. August 2026.
Das Einbetten lässt die Pflicht nicht verschwinden; es entscheidet, wer sie trägt. Die Verordnung nennt Anbieter, wer ein System entwickelt und unter eigenem Namen in Betrieb nimmt (Art. 3 Nr. 3), und Betreiber, wer es in eigener Verantwortung verwendet (Art. 3 Nr. 4). Bei einer Plattform stellt die Plattform den Chat bereit und sollte den Hinweis einbauen; Sie als Betreiber sollten ihn nicht verdecken oder entfernen. Bauen Sie den Chat selbst auf OpenAIs API, sind Sie nach gängiger Lesart von Art. 3 Nr. 3 sein Anbieter. Dann ist der Hinweis Ihre Aufgabe, ebenso die maschinenlesbare Kennzeichnung der Antworten, die Art. 50 Abs. 2 bei Systemen verlangt, die Text erzeugen (für Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, gilt dafür nach Art. 111 Abs. 4 der 2. Dezember 2026). Nach dieser Lesart verschiebt das OpenAI-Modell darunter keine der beiden Pflichten zu OpenAI.
Anbieter oder Betreiber geht die Fälle durch, unsere Beispiele für den KI-Hinweis liefern Formulierungen, und die Seite zum AI Act fasst die Regel zusammen.
Checkliste vor dem Start
Zehn Prüfpunkte für jeden der vier Wege, jeweils mit Begründung, damit Sie sehen, welche Ihre Lösung schon erfüllt.
- Den Weg einer Nachricht aufzeichnen. Vom Browser des Besuchers bis zu jedem Dienst, der sie speichert oder liest, jeweils mit Land. Darauf baut Ihre Datenschutzerklärung auf (Art. 13 Abs. 1 lit. e und f DSGVO).
- Ein AVV mit jedem Auftragsverarbeiter. OpenAIs Addendum bei Weg 2, der Vertrag der Plattform bei Weg 1, und der des Plugin-Herstellers, wenn dessen Server die Chats sehen (Art. 28 Abs. 3).
- Training aus, belegt. Die API trainiert standardmäßig nicht mit Ihren Daten, ein privates ChatGPT-Konto unter Umständen schon. Die DSK hält Anwendungen für vorzugswürdig, die Ein- und Ausgaben nicht zum Training nutzen (Rn. 24).
- Aufbewahrung bewusst eingestellt. OpenAI hält Protokolle zur Missbrauchsüberwachung bis zu 30 Tage vor, und die Responses API speichert Antworten, solange store nicht ausgeschaltet ist. Legen Sie Ihre eigene Frist fest und löschen Sie danach (Art. 5 Abs. 1 lit. e).
- Übermittlungen benannt. Welche Schritte den EWR verlassen und mit welcher Garantie (Art. 44 bis 46). Fragen Sie eine Plattform nach ihren Unterauftragsverarbeitern und deren Ländern; auf unserer DSGVO-Seite stehen unsere.
- Rechtsgrundlage dokumentiert. Eine je Zweck, mit Begründung (Art. 6 Abs. 1).
- KI-Hinweis bei der ersten Nachricht. Im Chat selbst, nicht nur in der Datenschutzerklärung (KI-Verordnung, Art. 50 Abs. 1 und 5).
- Antworten aus Ihren Inhalten, getestet. Stellen Sie Fragen, deren Antwort Sie kennen, und solche, die der Chat ablehnen soll, und lesen Sie jede Antwort (Art. 5 Abs. 1 lit. d).
- Ein einzelnes Gespräch finden und löschen. Besucher können Auskunft und Löschung verlangen (Art. 15 und 17); bei Weg 2 muss das jemand programmieren.
- Nichts im Browser ohne Grund. Informationen auf dem Endgerät zu speichern oder auszulesen, braucht nach § 25 Abs. 1 TDDDG eine Einwilligung, es sei denn, es ist unbedingt erforderlich, um einen ausdrücklich gewünschten Dienst bereitzustellen (Abs. 2 Nr. 2). Mehr dazu in Chatbot, Cookies und Einwilligung.
So macht es ChatterLab
ChatterLab ist Weg 1: eine Plattform, die aus Ihren eigenen Inhalten antwortet. Kurz zusammengefasst, auch mit dem, was ChatterLab nicht tut:
- Rollen. Sie sind Verantwortlicher, ChatterLab ist Ihr Auftragsverarbeiter. Den AVV erhalten Sie auf Anfrage: Schreiben Sie an management@sri-group.eu. Wir trainieren keine Modelle mit Ihren Inhalten oder den Gesprächen Ihrer Besucher.
- Das Modell. Die Antworten entstehen über Cortecs, ein europäisches Modell-Gateway. Sie wählen das Modell pro Agent aus einer Liste mit Modellen mehrerer Hersteller; ein Agent ist also weder an ChatGPT noch an ein bestimmtes Modell gebunden.
- Die zwei Schritte in den USA. Damit nach Bedeutung gesucht werden kann, wird der Text Ihrer Quellen und jeder Frage bei OpenAI in den USA in Suchvektoren umgewandelt, unter OpenAIs Datenverarbeitungsbedingungen; OpenAI trainiert nicht mit diesen Daten. Nach OpenAIs veröffentlichter Standardeinstellung werden Protokolle solcher Anfragen zur Missbrauchsüberwachung, die den Text enthalten können, bis zu 30 Tage aufbewahrt. Die E-Mails, die wir senden, laufen über Resend, ebenfalls in den USA. Anwendung, Datenbank und Dateispeicher laufen in der EU. Daten und Datenschutz (auf Englisch) nennt jeden Schritt.
- Antworten aus Ihren Quellen. Das Modell soll nur aus den gefundenen Abschnitten Ihrer Quellen und aus Ihren Anweisungen antworten und sagen, wenn diese die Antwort nicht enthalten. Jede Antwort trägt einen Konfidenzwert; Antworten, die nicht als schwach markiert sind, durchlaufen zusätzlich eine Belegprüfung. Sie sehen beides, Besucher nicht. Wie das funktioniert, erklärt die Seite Chatbot mit eigenen Daten trainieren.
- Der KI-Hinweis. Im Widget eingebaut, in der Sprache des Widgets. Kein Tarif und keine Einstellung entfernt ihn, und Antworten sind im Code der Seite als KI-generiert gekennzeichnet.
- Was bei Ihnen bleibt. Ihre Datenschutzerklärung, Ihre Rechtsgrundlage und Ihre Speicherdauer. Gespräche bleiben gespeichert, bis Sie sie löschen; eine automatische Löschung gibt es nicht.
Der kostenlose Tarif Free enthält 100 Credits im Monat, genug, um ChatterLab mit Ihren eigenen Seiten auszuprobieren.
Fragen zu ChatGPT auf der Website
Ist ChatGPT DSGVO-konform?
Ein einfaches Ja oder Nein gibt es nicht. Konformität hängt davon ab, wie ein Dienst eingesetzt wird, nicht vom Produkt allein, und die europäischen Aufsichtsbehörden ermittelten noch zu ChatGPT, als ihre gemeinsame Taskforce im Mai 2024 vorläufige Einschätzungen zu Rechtsgrundlage, Transparenz und Richtigkeit veröffentlichte. Für Ihre Website zählt eine andere Frage: ob Ihr eigener Einsatz konform ist, also AVV, Rechtsgrundlage, benannte Übermittlungen, Speicherdauer und KI-Hinweis wie in der Checkliste oben.
Darf ich die kostenlose ChatGPT-Version für Kundenanfragen nutzen?
Auf der Website nicht: ChatGPT lässt sich nicht einbetten, und ein Custom GPT verlangt ein eigenes ChatGPT-Konto des Besuchers. Kundennachrichten in ein privates Konto zu kopieren, ist ein anderes Problem. Bei den Verbrauchertarifen, auch Free, können Gespräche laut OpenAI zum Training genutzt werden, sofern der Nutzer das nicht abgeschaltet hat, und OpenAI ist dort selbst Verantwortlicher. Den AVV bietet OpenAI für ChatGPT Business, Enterprise und die API an.
Trainiert OpenAI mit den Chats meiner Besucher?
Über die API standardmäßig nicht. Laut OpenAIs Dokumentation werden an die API gesendete Daten seit dem 1. März 2023 nicht zum Training genutzt, es sei denn, Sie stimmen ausdrücklich zu; Daten aus ChatGPT Business und Enterprise ebenfalls nicht. Anders bei Verbraucherkonten: Dort können Gespräche zum Training dienen, sofern der Nutzer das nicht abgeschaltet hat. Prüfen Sie das für jeden Dienst, den Ihr Chat durchläuft, auch für eine Plattform.
Brauche ich einen AVV mit OpenAI?
Wenn Ihre eigene Lösung personenbezogene Daten Ihrer Besucher an OpenAIs API schickt, ja: OpenAI verarbeitet sie dann in Ihrem Auftrag, und Art. 28 Abs. 3 DSGVO verlangt einen Vertrag. OpenAIs Data Processing Addendum ist nach eigenem Wortlaut Bestandteil des Services Agreement, das Sie mit der Nutzung der Dienste annehmen; zusätzlich gibt es ein Formular zur Unterzeichnung. Bei einer Plattform schließen Sie den AVV mit der Plattform, und OpenAI gehört, falls sie es nutzt, auf deren Liste der Unterauftragsverarbeiter.
Ist ein ChatGPT-Chatbot auf der Website in der EU erlaubt?
Ja, ein Chatbot, der Fragen von Besuchern beantwortet, ist erlaubt, innerhalb zweier Regelwerke. Die DSGVO verlangt eine Rechtsgrundlage, klare Informationen, einen AVV und eine Garantie für jede Übermittlung in Drittländer. Die KI-Verordnung verlangt seit dem 2. August 2026, dass Menschen spätestens bei der ersten Interaktion erfahren, dass sie mit einer KI sprechen. Wird der Chat genutzt, um Bewerbungen zu filtern oder die Kreditwürdigkeit zu prüfen, fällt das unter die Hochrisiko-Liste des Anhangs III.
Was ist der günstigste Weg, ChatGPT auf der Website einzubinden?
In Euro gerechnet die kostenlose Stufe einer Plattform; OpenAIs API selbst wird pro Million Tokens abgerechnet. An Arbeit kostet die API am meisten: Jemand muss die Suche in Ihren Inhalten, das Chatfenster, Protokolle, Löschung und den KI-Hinweis bauen und OpenAIs Aufbewahrungsoptionen einstellen. Eine Plattform erledigt das einmal für viele Kunden. Der Tarif Free von ChatterLab enthält 100 Credits im Monat, genug, um einen Agenten vorher mit Ihren eigenen Seiten zu testen.
Quellen
- GPTs in ChatGPT, OpenAI Help Center (englisch), gelesen am 25. Oktober 2026.
- Custom GPT retirement and migration FAQ, OpenAI Help Center (englisch), gelesen am 25. Oktober 2026.
- Data controls in the OpenAI platform, OpenAI (englisch), gelesen am 25. Oktober 2026.
- ChatKit, OpenAI (englisch), gelesen am 25. Oktober 2026.
- Pricing, OpenAI (englisch), gelesen am 25. Oktober 2026.
- OpenAI Data Processing Addendum, OpenAI (englisch), gelesen am 25. Oktober 2026.
- Enterprise privacy at OpenAI, OpenAI (englisch), gelesen am 25. Oktober 2026.
- EU Privacy Policy at OpenAI, OpenAI (englisch), gelesen am 25. Oktober 2026.
- Data Privacy Framework List, U.S. Department of Commerce (englisch), gelesen am 25. Oktober 2026.
- Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795 über die Angemessenheit des Schutzniveaus für personenbezogene Daten nach dem Datenschutzrahmen EU-USA, EUR-Lex, gelesen am 25. Oktober 2026.
- Report of the work undertaken by the ChatGPT Taskforce, Europäischer Datenschutzausschuss (englisch), 23. Mai 2024, gelesen am 25. Oktober 2026.
- Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz und Datenschutz, Version 1.0, Datenschutzkonferenz (DSK), 6. Mai 2024, gelesen am 25. Oktober 2026.
- Landesbehörden, BfDI, gelesen am 25. Oktober 2026.
- Verordnung (EU) 2016/679, Datenschutz-Grundverordnung, EUR-Lex, gelesen am 25. Oktober 2026.
- Verordnung (EU) 2024/1689, KI-Verordnung, konsolidierte Fassung vom 27. Juli 2026, EUR-Lex, gelesen am 25. Oktober 2026.
- § 25 TDDDG, gesetze-im-internet.de, gelesen am 25. Oktober 2026.
So ist dieser Beitrag entstanden: mit KI-Unterstützung verfasst und anschließend mit der tatsächlichen Funktionsweise von ChatterLab und den im Beitrag genannten Quellen abgeglichen. Fehler entdeckt? Schreiben Sie an management@sri-group.eu.